Unsere Preise

Jede Fachfrau ist selbständig und arbeitet auf eigene Rechnung, teilweise ohne Ausweisung der Mehrwertsteuer (Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG.)

 

Seit 2009 können jährlich 20 % der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen (bis max. 4000 Euro) von der Steuer abgesetzt werden.

Für unsere Dienstleistung berechnen wir einen Stundensatz ab 31,50 €

 

Wir sind im Besitz der Anerkennung eines niederschwelligen

Betreuungsangebotes nach § 45 b SGB XI;

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