Jede Fachfrau ist selbständig und arbeitet auf eigene Rechnung, teilweise ohne Ausweisung der Mehrwertsteuer (Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG.)
Seit 2009 können jährlich 20 % der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen (bis max. 4000 Euro) von der Steuer abgesetzt werden.
Für unsere Dienstleistung berechnen wir einen Stundensatz ab 31,50 €
Wir sind im Besitz der Anerkennung eines niederschwelligen
Betreuungsangebotes nach § 45 b SGB XI;